Neues Zündschloss nach versuchtem Diebstahl

Nightro

Mitglied
Hallo zusammen,
man hat leider versucht meine R6 vor der Haustüre zu klauen. Dabei wurde das Lenkerschloss gewaltsam aufgebrochen. Die Zündung kann ich mit dem Schlüssel noch ein und aus schalten, das Abschließen des Lenkerschlosses geht jetzt natürlich nicht mehr. Laut Yamaha kostet diese Reparatur nur an Teilen 1340 €, da das gesammte Zündschloss incl aller anderen Schlösser, ECU und Ringantenne ausgetauscht werden muss.
Jetzt habe ich auf Ebay gebrauchte Schlosssätze gefunden für um die 300 €. z.B. Hier

Jetzt meine Frage. Ist es ohne Probleme möglich auf einen gebrauchten Schlosssatz umzurüsten? Oder kommen da irgendwelche Probleme auf mich zu?
 
Wenn die Elektrik noch funktioniert, und das Gehäuse der Ringantenne nicht beschädigt ist- kann man den Stift vom Lenkschloss nicht einfach abflexen?
Dann hast du zwar kein Lenkschloß mehr- genützt hat es dir sowieso nicht, eher geschadet. Statt dessen nimmst du bei Bedarf ein Bremsscheibenschloß o.ä....
 
Hab eine Teilkasko, laut Gutachter ist ein Schaden von 11.500 € entstanden. Wiederbeschaffungswert liegt bei 6600 €.
Soviel wie die Versicherung nun ausbezahlt bin ich nicht bereit für ein neues Originales Schloss zu bezahlen.
Die Alternative Bremsscheibenschloss hab ich auch überlegt. Für mich reicht das aus, ist eh sicherer.
Es ging mir beim gebrauchten Schlosssatz eher um den Wiederverkaufswert der Maschine.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Schlüssel und das Steuergerät müssen zusammen passen. Also schloss und Antenne kannst du tauschen wie du lustig bist.
 
Aufgepasst-die "Antenne" ist das Steuergerät der Wegfahrsperre. So lustig kann man da nicht einfach tauschen.
Frag mal den @R6b - der hatte das Thema an seiner schon durch- und meines Wissens alles tauschen müssen.

Vielleicht wäre es auch noch möglich, die Elektrik von der Mechanik zu trennen- da weiß ich aber nicht, wie die Gegebenheiten sind.

Ich würde auch vermeiden, die Ecu zu tauschen wenn es irgendwie geht- diese ist eigentlich Teil des Motors- und einige Hersteller haben ein fahrzeugbezogenes Mapping, dass die Serienstreuung der Bauteile herausrechnet (z.B. Klassierung der Düsen in Toleranzgruppen)- das würde dann nicht mehr passen, falls Yamaha das so handhabt.
 
Die Antenne sollte doch direkt am Zündschloss dran sein? Hat da mal jemand ein paar Bilder? Ich will ja nicht ausschließen das dort noch elektronik dran hängt aber naja fällt mir schwer ehrlich gesagt.

Unabhängig davon muss es eine Methode zum anlernen des Schlüssels geben. Also per Tester.
 
Hier mal ein Bild... auch wenn es eine RJ11 ist. http://r6club.de/uploads/monthly_01_2013/post-28254-0-73453100-1358193094.jpg
Die "Antenne" ist im Ring untergebracht, auf dem die On/Off/P- Beschriftung ist. Das Steuergerät Wegfahrsperre ist der kleine schwarze Kasten, der da dran hängt. Die kann man nicht voneinander trennen. Das eigentliche Zünd/Lenkschloß ist links oben im Bild.
Man könnte also das Schloß ohne die Wegfahrsperre wechseln, hätte dann aber einen anderen Schlüssel für die Zündung, in den man dann auch den Senderchip aus dem ursprünglichen Schlüssel verpflanzen müsste.

...und damit es nicht mehr so schwer fällt das zu glauben, hilft auch ein Blick in den Schaltplan. Aus der Wegfahrsperreneinheit gehen 6 Kabel ab- wie auf dem Bild zu sehen. Plus, Minus, Zündung, Kontrollleuchte, Steuergerät, Alarmanlage. Bei einer reinen Antenne würde ein Kabel genügen. :smirk:
 
Ok verstanden. Also ein Immo 2 System. Das gleicht per Kabel die checksumme untereinander ab.
So ist es jedenfalls beim Auto. Da kannst mit Tester beide bekannt machen. Aber ob das beim Motorrad vorgesehen ist...
 
Neue Steuergeräte kann man einmalig miteinander bekannt machen. Bei gebrauchten funktioniert das nicht mehr.
 
Im Prinzip ja.
Es muss sichergestellt sein, dass das Schloß nicht unbeabsichtigt während der Fahrt einrasten oder haken kann. Das wäre dann garantiert ein schwerwiegender Mangel.

Ein anderer Aspekt ist, dass das Fahrzeug mit dem Lenkschloß gegen Diebstahl gesichert werden soll- wonach sich das Versicherungsrisiko richtet.
Deshalb gibt es auch keine Neufahrzeuge mehr ohne Wegfahrsperre oder Lenkschloss (alternativ Getriebeschloss o.ä.) - steht so in der StVZO. Wie sowas bei der Hauptuntersuchung bewertet wird, weiß ich nicht, da ich den aktuellen Mängelkatalog nicht vorliegen habe- der ja mittlerweile die ein oder andere Kuriosität enthält (Nebelscheinwerfer zu tief: erheblicher Mangel, Nebelscheinwerfer defekt: leichter Mangel :smirk:)

Allerdings müsste der Prüfer schon Langeweile haben, wenn er sich auf sowas stürzt- es sei denn, das der Defekt offensichtlich ist ( z. B. wenn sich der Zündschlüssel hakelig verhält) Hier können Theorie und Praxis auch mal getrennte Wege gehen- bei der Hauptuntersuchung werden ja auch nur "erkennbare" Mängel bescheinigt... :tongueout:

Edit: Hier mal ein Mängelkatalog, der nicht mehr aktuell ist.
Das Lenkschloss findest du unter Punkt 7.3. auf Seite 39 des Pdf.
Da steht:
ohne Funktion= geringer Mangel
Defekt= erheblicher Mangel
Sperrt unbeabsichtigt: Stillegung

Jetzt muss nur mal jemand den genauen Unterschied zwischen "ohne Funktion" und "defekt" erklären... :smirk:
 
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Hallo, ich habe noch einen Schlosssatz von meiner RJ15(16) den ich nicht mehr benötige. Zündschloss, Tankdeckel mit zwei Schlüsseln. Kannst du damit was tun?
 
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